richtiges Impressum - keine Abmahnung
Neue Informationspflichten für Dienstleister schnell umsetzen – sonst drohen Abmahnungen
Am 18. Mai sind fast unbemerkt von der Öffentlichkeit neue, umfassende Informationspflichten in Kraft getreten, die für alle gelten, die in Deutschland oder im EU-Ausland Dienstleistungen erbringen. Betroffen sind auch Einzelunternehmer und Freiberufler.
Wer den Informationspflichten nicht nachkommt, muss teuer Lehrgeld zahlen: Die Abmahnindustrie nutzt die Wissenslücke auf Seiten der Unternehmer bereits, um Unterlassungserklärungen im großen Stil zu versenden. Außerdem können Bußgelder bis zu 1.000 Euro Höhe verhängt werden.
Im folgenden Beitrag erfahren Sie, welche zusätzlichen Informationen Sie schleunigst in Ihr Impressum und in Kundenbroschüren aufnehmen sollten und ob Sie vielleicht sogar eine spezielle Kundeninformation oder einen Aushang erstellen müssen.
Bitte leiten Sie diese Information auch an andere Selbständige weiter, damit möglichst wenige Gründer zu Opfern von Abmahnanwälten werden.


